Dieser Rahmenvertrag für Oracle Restaurants eStore (dieser „Rahmenvertrag“) wird abgeschlossen zwischen Oracle Romania SRL, mit Hauptverwaltung in Bukarest, Sektor 2, 46D-46E-48 Soseaua Pipera Street, Oregon Park, Gebäude A, Erdgeschoss, Abschnitt 1 und 2. Stock, Abschnitt B, Rumänien, eingetragen im rumänischen Handelsregister unter der Nr. J2002012387403 und dem eindeutigen Registrierungscode Nr. 15058256 und der steuerlichen Klassifizierung RO („Oracle,“ „wir“, „uns“ oder „unsere“) und dem Rechtsträger, für den sein autorisierter Vertreter klickt, um die Vertragsbedingungen in diesem Rahmenvertrag zu akzeptieren, einschließlich eines Übertragungsempfängers in Form eines Rechtsträgers in Übereinstimmung mit den Unterabschnitten 16.2 und 16.3 unten („Sie“ oder „Ihre“), und legt die Vertragsbedingungen fest, die für im Rahmen dieses Rahmenvertrags erteilte Aufträge gelten. Dieser Rahmenvertrag gilt nur für den Erwerb der Produkte und Services von Oracle Online Ordering eStore und den Oracle Point of Sale eStore Cloud Service (einschließlich Oracle Payment eStore Cloud Service und zugehörige Hardwaregeräte), wie unter folgendem Link aufgeführt: https://www.restaurantlogin.com/restaurant-online-ordering-products-and-services.
1. Nutzung der Services
1.1 Wir stellen Ihnen die in Ihrem Auftrag aufgeführten Produkte und Services von Oracle Restaurants eStore (die „Services“) gemäß diesem Rahmenvertrag, Ihrem Auftrag und der Service Description zur Verfügung, die hier zu finden ist: https://www.restaurantlogin.com/oracle-restaurants-estore-online-ordering-service-descriptions. Sofern nicht in diesem Rahmenvertrag oder Ihrem Auftrag anders angegeben, haben Sie das nicht ausschließliche, weltweite, eingeschränkte Nutzungsrecht an den Services während des in Ihrem Auftrag definierten Zeitraums, sofern nicht in Übereinstimmung mit diesem Rahmenvertrag oder Ihrem Auftrag früher beendet (der „Leistungszeitraum“), ausschließlich für Ihren internen Geschäftsbetrieb. Sie dürfen Ihren Benutzern gestatten, die Services (wie nachfolgend definiert) für diesen Zweck zu nutzen, und Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie diesen Rahmenvertrag und Ihren Auftrag einhalten.
1.2 Wir sind während des Leistungszeitraums berechtigt, die Services und die anwendbaren Service Descriptions zu aktualisieren, um unter anderem Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Regeln, im Bereich der Technologie, der Industriepraktiken, der Muster bei der Systemnutzung sowie in Bezug auf die Verfügbarkeit von Inhalten Dritter (wie nachfolgend definiert) Rechnung zu tragen. Durch solche Updates der Services und Service Descriptions durch Oracle werden jedoch der Umfang der Leistung, die Funktionalität, die Sicherheit oder die Verfügbarkeit der Services während des Leistungszeitraums Ihres Auftrags nicht wesentlich verringert. Wenn Sie technische Updates der Services nicht akzeptieren, kann Ihre Funktionalität beeinträchtigt werden, und Oracle ist weder rechtlich verpflichtet, Ihnen bei technischen Problemen zu helfen, die darauf zurückzuführen sind, dass Sie die technischen Updates nicht implementiert haben, noch übernimmt Oracle Haftung für damit zusammenhängende Leistungsprobleme.
1.3 Es ist Ihnen nicht gestattet und Sie dürfen andere nicht dazu veranlassen, sie dabei unterstützen oder begünstigen oder es ihnen gestatten: (a) die Services zu nutzen, um Personen zu belästigen, Personen oder Eigentum zu schädigen oder zu verletzen; Material zu veröffentlichen, das falsch, verleumderisch, belästigend oder obszön ist; Datenschutzrechte zu verletzen; Fanatismus, Rassismus, Hass oder Gewalt zu fördern; unerwünschte Massen-E-Mails, Junk-E-Mails, Spam oder Kettenbriefe zu versenden; geistige oder andere Eigentumsrechte zu verletzen; Produkte oder Services zu verkaufen, herzustellen, zu vermarkten und/oder zu vertreiben, die gegen anwendbare Rechte verstoßen; oder anderweitig gegen anwendbare Rechte , Anordnungen oder Verordnungen zu verstoßen; (b) Benchmarking oder Verfügbarkeitstests der Services durchzuführen oder offenzulegen; (c) ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Oracle Leistungs- oder Schwachstellentests der Services durchzuführen oder offenzulegen oder Netzwerkerkennung, Port- und Serviceidentifizierung, Schwachstellenscans, Passwort-Cracking, Fernzugriffstests der Services durchzuführen oder offenzulegen; oder (d) die Services zu nutzen, um Mining von Cyberwährungen oder Kryptowährungen durchzuführen ((a) bis (d) werden zusammenfassend als „Acceptable Use Policy (Richtlinie zur akzeptablen Nutzung)“ bezeichnet). Neben anderen Rechten, die wir gemäß dem Rahmenvertrag und Ihrem Auftrag haben, haben wir das Recht, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn gegen die Acceptable Use Policy (Richtlinie zur akzeptablen Nutzung) verstoßen wird, und zu diesen Abhilfemaßnahmen können unter anderem das Entfernen oder Deaktivieren des Zugriffs auf Materialien gehören, die gegen diese Richtlinie verstoßen, und/oder die Beendigung Ihrer Services.
1.4 Wenn Sie sich entscheiden, einen von Oracle autorisierten Partner zum Erwerb der hier beschriebenen Services für Ihr Restaurant zu verwenden, gilt dieser Rahmenvertrag für Ihre Nutzung der Services. Wenn Sie andere von einem von Oracle autorisierten Partner angebotene Produkte und Services erwerben, regeln die von Ihnen und diesem Partner vereinbarten Vertragsbedingungen die Lieferung und Ihre Verwendung dieser anderen Produkte und Services.
2. Vergütungen und Zahlung
2.1 Alle zu entrichtenden Vergütungen werden zum Zeitpunkt fällig, an dem Ihr Auftrag an Oracle erteilt wird, sofern in Ihrem Auftrag nicht anders angegeben. Nach der Erteilung ist Ihr Auftrag nicht stornierbar und die bezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig, sofern in diesem Rahmenvertrag oder Ihrem Auftrag nicht anders vereinbart. Sie zahlen sämtliche nach anwendbarem Recht erhobenen Umsatz-, Mehrwert- oder ähnlichen Steuern, die wir auf Grundlage der von Ihnen bestellten Services entrichten müssen, wobei hiervon die auf der Grundlage unseres Einkommens erhobenen Steuern ausgenommen sind. In einem Auftrag aufgeführte Vergütungen für Services verstehen sich ohne Steuern und Aufwendungen, außer im Rahmenvertrag oder in Ihrem Auftrag ist etwas anderes bestimmt.
2.2 Sollten Sie die Menge der bestellten Services überschreiten, müssen Sie unverzüglich die Mengenüberschreitung erwerben und die dafür anfallenden Vergütungen bezahlen.
3. Rechte am geistigen Eigentum und Einschränkungen
3.1 Sie oder Ihre Lizenzgeber behalten alle Rechte am geistigen Eigentum an Ihren Inhalten (wie nachfolgend definiert). Wir oder unsere Lizenzgeber behalten alle Rechte am geistigen Eigentum an den Services, daraus abgeleiteten Werken und allem, was durch oder im Auftrag von uns im Rahmen des Rahmenvertrags entwickelt oder geliefert wird.
3.2 Möglicherweise haben Sie durch die Nutzung der Services Zugriff auf Inhalte Dritter. Sofern in Ihrem Auftrag nicht anders angegeben, unterliegen alle Rechte am geistigen Eigentum an Inhalten Dritter sowie die Nutzung dieser Inhalte gesonderten Bestimmungen Dritter, die zwischen Ihnen und diesem Dritten bestehen.
3.3 Sie räumen uns das Recht ein, Ihre Inhalte zu hosten, zu verwenden, zu verarbeiten, anzuzeigen oder zu übertragen, um die Services gemäß und in Übereinstimmung mit diesem Rahmenvertrag und Ihrem Auftrag bereitzustellen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit Ihrer Inhalte sowie für die Beschaffung sämtlicher Rechte im Zusammenhang mit Ihren Inhalten, die Oracle zur Erbringung der Services benötigt.
3.4 Mit Ausnahme gemäß den Genehmigungen im Rahmenvertrag oder Ihrem Auftrag ist es Ihnen nicht gestattet, und Sie dürfen andere nicht dazu veranlassen oder es ihnen gestatten: (a) Teile der Services (einschließlich von Programmen erzeugter Datenstrukturen oder ähnlicher Materialien) zu modifizieren, daraus abgeleitete Werke zu erstellen, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu vervielfältigen, neu zu veröffentlichen, herunterzuladen oder zu kopieren; (b) auf die Services zuzugreifen oder sie zu nutzen, um direkt oder indirekt Produkte oder Services zu erstellen oder zu unterstützen, die mit Oracle konkurrieren; oder (c) die Services zu lizenzieren, zu verkaufen, abzutreten, zu übertragen, zu verbreiten, auszulagern, deren Nutzung über Timesharing oder Serviceunternehmen zu gestatten, gewerblich zu verwerten oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
4. Geheimhaltung
4.1 Aufgrund dieses Rahmenvertrags können die Vertragsparteien einander vertrauliche Informationen („vertrauliche Informationen“) offenlegen. Sie stimmen zu, nur Informationen offenzulegen, die für die Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen dieses Rahmenvertrags erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Bestimmungen und Preise im Rahmen dieses Rahmenvertrags und Ihres Auftrags, Ihre Inhalte in den Services und alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind.
4.2 Vertrauliche Informationen der jeweiligen Vertragspartei umfassen keine Informationen, die: (a) weder durch Handlungen noch durch Unterlassungen der jeweils anderen Vertragspartei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) vor der Offenlegung in rechtmäßigem Besitz der jeweils anderen Vertragspartei waren und weder direkt noch indirekt der jeweils anderen Vertragspartei von der offenlegenden Vertragspartei überlassen wurden; (c) rechtmäßig der jeweils anderen Vertragspartei ohne Beschränkung der Offenlegung offengelegt wurden oder (d) von der jeweils anderen Vertragspartei unabhängig entwickelt wurden.
4.3 Jede Vertragspartei stimmt zu, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum der Offenlegung der vertraulichen Informationen durch die offenlegende Vertragspartei gegenüber der empfangenden Vertragspartei nicht Dritten offenzulegen, bei denen es sich nicht um jene handelt, die im nachfolgenden Satz aufgeführt sind. Wir werden die Vertraulichkeit Ihrer in den Services enthaltenen Inhalte jedoch so lange schützen, wie sie dort verbleiben. Jede Vertragspartei darf vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern, Vertretern oder Unterauftragnehmern offenlegen, die angewiesen sind, diese gegen eine unbefugte Offenlegung in einer Weise zu schützen, die nicht weniger Schutz bietet als jene im Rahmen dieses Rahmenvertrags. Jede Vertragspartei darf die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei in einem Gerichtsverfahren oder gegenüber einer Regierungsbehörde offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
5. Schutz Ihrer Inhalte
5.1 Um Ihre Inhalte zu schützen, die Sie Oracle im Zusammenhang mit der Erbringung der Services zur Verfügung stellen, hält Oracle die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Schutzvorkehrungen sowie andere anwendbare Aspekte des System- und Contentmanagements ein, wie sie in der Oracle Security Policy (Oracle Sicherheitsrichtlinie) aufgeführt sind, die unter https://www.restaurantlogin.com/corporate-security-practices abrufbar ist.
5.2 Soweit Ihre Inhalte personenbezogene Daten enthalten (entsprechend der Definition des Begriffs in der anwendbaren Datenschutzrichtlinie für Oracle Restaurants eStore und im Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore), hält Oracle des Weiteren Folgendes ein:
a. Die neueste Version der Datenschutzrichtlinie für Oracle Restaurants eStore, zu finden unter: https://www.restaurantlogin.com/privacy, wie auf die Services anwendbar, und
b. die anwendbare Version der Bestimmungen für den Oracle Restaurants eStore-Verantwortlichen in Anhang A und des Datenverarbeitungsvertrags für Oracle Restaurants eStore in Anhang B, die während des Leistungszeitraums Ihres Auftrags in Kraft bleiben wird.
5.3 Sie sind verantwortlich für (a) die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen anwendbarer Datenschutz-, Cookie- und sonstiger Nachverfolgungstechnologien und sonstiger Gesetze in Bezug auf Ihre Erhebung und Verwendung Ihrer Inhalte, darunter die Bereitstellung aller im Rahmen geltender Gesetze erforderlichen Mitteilungen und die Einholung und Aufrechterhaltung aller erforderlichen Zustimmungen (einschließlich Opt-in-Zustimmungen und die Verwaltung von Opt-outs) und/oder aller für Ihre Nutzung der Services erforderlichen und auf Ihre Bereitstellung und unsere Verarbeitung Ihrer Inhalte (einschließlich aller personenbezogenen Daten) bezogenen Autorisierungen als Teil der Services , (b) jegliche Sicherheitslücken und die Folgen solcher Sicherheitslücken, die sich aus Ihren Inhalten ergeben, einschließlich Viren, Trojanern, Würmern oder anderen schädlichen Programmroutinen, die in Ihren Inhalten enthalten sind, und (c) jegliche Nutzung der Services in einer Weise, die nicht mit den Bestimmungen dieses Rahmenvertrags und/oder Ihres Auftrags übereinstimmt. Mitteilungen und Zustimmungen müssen Ihre Benutzer oder Einzelpersonen (unten definiert) hinreichend über die im Rahmen dieses Rahmenvertrags verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Soweit Sie Ihre Inhalte an Dritte weitergeben oder übermitteln, sind wir nicht mehr für die Sicherheit, den Schutz oder die Vertraulichkeit besagter Inhalte verantwortlich, die sich der Kontrolle durch Oracle entziehen.
5.4 Sie stimmen zu, eine leicht zugängliche Datenschutzerklärung deutlich sichtbar auf Ihrer Restaurantwebsite zu platzieren. Ihre Datenschutzlinks müssen die Wörter „Privatsphäre“, „Datenschutz“ und „Cookie“ (oder ihre Entsprechungen in der anwendbaren Gerichtsbarkeit) enthalten, wie im Rahmen der anwendbaren Gesetze erforderlich, und Ihre Homepage muss alle nach den anwendbaren Gesetzen erforderlichen Hyperlinks bereitstellen. Ihre Datenschutzrichtlinie muss leicht verständlich sein und ausreichende Einzelheiten bereitstellen, die (i) die von Ihnen erhobenen und weitergegebenen personenbezogenen Daten, (ii) die Umstände, unter denen Sie diese Daten weitergeben, (iii) die Zwecke, zu denen Sie diese Daten weitergeben (einschließlich der in der Datenschutzrichtlinie für Oracle Restaurants eStore angegebenen Zwecke), (iv) den Namen und die Art der Unternehmen, mit denen Sie die Daten teilen, sowie (v) alle weiteren Angaben beschreiben, die gemäß den anwendbaren Gesetzen erforderlich sind.
5.5 Soweit Sie Cookies oder andere Nachverfolgungstechnologien auf Ihren Websites verwenden, müssen Sie auf diesen Seiten Mitteilungs- und Zustimmungs-Tools einsetzen, die den anwendbaren Gesetzen entsprechen und Ihre Benutzer darüber informieren, dass die Websites Cookies oder andere Nachverfolgungstechnologien nutzen und dass Ihre Benutzer durch ihren Besuch dieser Websites eine Einverständniserklärung zu Ihrer Verwendung von Cookies oder anderen Nachverfolgungstechnologien abgeben.
5.6 Sie bestätigen und stimmen zu, dass Sie durch die Verwendung der verfügbaren Cookie-Einwilligungsmanagerfunktion („CCM-Tool“) Gesetzen unterliegen, die die Erfassung von Verhaltensdaten regeln, die sich je nach Region und Gerichtsbarkeit unterscheiden können. Wenn Sie auf ein solches CCM-Tool zugreifen und es verwenden, sind Sie allein für die Gewährleistung und Feststellung verantwortlich, dass die vom CCM-Tool bereitgestellten Funktionen und Steuerelemente Ihre Anforderungen erfüllen. Sie sind für die Bereitstellung aller Mitteilungen und Offenlegungen zu jeglichen verwendeten Cookies oder anderen Nachverfolgungstechnologien verantwortlich sowie für die Verwaltung der Zustimmung Ihrer Benutzer und Einzelpersonen in Bezug auf Ihre Verwendung des CCM-Tools, unabhängig von jeglichen Funktionen, die das CCM-Tool zur Unterstützung dieser Bereitstellung und Erhebung bietet. Sie sind allein dafür verantwortlich, dass die Funktionalität des CCM-Tools Ihren Anforderungen und den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit Ihrer Verwendung und Verarbeitung von über das CCM-Tool gesammelten Daten entspricht.
5.7 Ihre Inhalte dürfen keine Daten enthalten, die Oracle spezifische Datensicherheits-, Datenschutz- oder regulatorische Verpflichtungen auferlegen, die über die im Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore oder in diesem Rahmenvertrag festgelegten Verpflichtungen hinausgehen oder von diesen abweichen.
5.8 Dieser Unterabschnitt 5.8 findet nur Anwendung, wenn Sie Drittanbieterrestaurants einladen, Informationen in Ihrem Restaurantkonto zu teilen
Sie stimmen zu, dass wenn Sie Drittanbieterrestaurants einladen, über ein dezentrales Dashboard („Gemeinsames Konto“) Informationen mit Ihnen zu teilen, im Auftrag von Ihnen und anderen Drittanbieterrestaurants, insbesondere Ihren (i) Entitäten mit hundertprozentiger Beteiligung, Mehrheitsbeteiligung oder Minderheitsbeteiligung, (ii) Franchisenehmern, (iii) verwalteten Entitäten oder (iv) Konzerngesellschaften (wobei jedes Drittanbieterrestaurant ein „Teilnehmer“ ist und alle zusammengefasst „Teilnehmer“ sind), Sie der alleinige „Administrator“ des gemeinsamen Kontos sind und Sie das gemeinsame Konto ausschließlich für Ihren internen Geschäftsbetrieb und den jedes Teilnehmers verwalten, und zwar vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: (a) eine solche Nutzung durch einen Teilnehmer mit einem gesonderten gültigen Vertrag direkt mit Oracle, der mit einem Klick den gleichen hierin festgelegten Vertragsbedingungen zustimmt und der Ihre Einladung zur Teilnahme an diesem gemeinsamen Konto annimmt, unterliegt den Bedingungen dieses Rahmenvertrags („Teilnehmerrahmenvertrag“) and allen anwendbaren Aufträgen, (b) Sie stimmen zu und sind dafür verantwortlich, jeden Teilnehmer darüber in Kenntnis zu setzen, dass (i) die Nutzung des gemeinsamen Kontos voraussetzt, dass Sie und jeder Teilnehmer bei dieser Nutzung diesen Rahmenvertrag und die anwendbaren Aufträge einhalten, insbesondere jedwede Vertragsbedingungen, die die Nutzung der Services auf eine Anzahl und Art von Benutzern, einen Speicher, einen Leistungszeitraum und/oder sonstige Attribute beschränken, die diese Services definieren und im anwendbaren Auftrag vorgegeben sind, und (ii) keine Formulierung in den vorliegenden Bestimmungen so zu verstehen ist, dass damit eine Änderung der Rechte, Aufgaben und/oder Pflichten von Oracle im Rahmen dieses Rahmenvertrags und Ihres Auftrags oder im Rahmen eines Teilnehmervertrags oder anwendbarer Aufträge verbunden ist, oder dass damit anderweitig ein Nutzungsrecht an den Services oder die Nutzung derselben erweitert, modifiziert oder verändert wird, (c) Sie gewähren einem Teilnehmer erst dann Zugriff auf das gemeinsame Konto und/oder laden ihn zu einem solchen Zugriff ein, wenn dieser Teilnehmer die Einladung durch einen Klick annimmt und über einen gültigen Teilnehmerrahmenvertrag und Auftrag verfügt, (d) eine solche Nutzung durch jeden Teilnehmer ist nur solange gestattet, wie dieser Teilnehmer im Rahmen dieses Rahmenvertrags als Teilnehmer qualifiziert ist, und (e) Sie stimmen zu, Oracle dreißig Tage im Voraus schriftlich über die Disqualifizierung eines Teilnehmers zu informieren.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Rahmenvertrag, Ihrem Auftrag und/oder dem Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore bestätigen Sie und stimmen Sie zu, dass Sie dafür verantwortlich sind, jeden Teilnehmer vor dem Zugriff auf das gemeinsame Konto und vor dessen Nutzung darüber in Kenntnis zu setzen, dass (i) die Informationen jedes einzelnen Teilnehmers und Ihre Informationen von Ihnen sowie allen Teilnehmern gemeinsam genutzt, vermischt, abgerufen und verwendet werden können, und dass Sie und alle Teilnehmer dafür verantwortlich sind, die erforderlichen Mitteilungen zu machen und/oder die erforderlichen Einwilligungen einzuholen, um diese Informationen auf diese Weise verfügbar zu machen, (ii) Oracle die Services in Übereinstimmung mit der Standardkapazität und mit einem Standardverwaltungsumfang erbringt und infolge des Zugriffs auf das gemeinsame Konto durch einen oder mehrere Teilnehmer keine zusätzlichen Instanzen oder Bereitstellungen der Services zur Verfügung stellt, (iii) der Zugriff auf das gesamte gemeinsame Konto oder einen Teil davon ohne Haftung von Oracle ausgesetzt oder gekündigt werden kann, wenn Oracle begründeterweise davon ausgeht, dass es zu einer unsachgemäßen Nutzung des gemeinsamen Kontos durch Sie oder einen Teilnehmer gekommen ist, und (iv) Oracle Sie in Ihrer Eigenschaft als Administrator des gemeinsamen Kontos als Verantwortlichen für die Handhabung sämtlicher Informationen im gemeinsamen Konto behandelt und Oracle bei widersprüchlichen Anweisungen seitens eines Teilnehmers nur zumutbare Anweisungen von Ihnen befolgt (einschließlich der Anforderungen zur Datenverarbeitung).
Für den Fall, dass Sie sich entscheiden, den Zugriff auf ein gemeinsames Konto oder die Nutzung eines gemeinsamen Kontos durch Sie oder einen Teilnehmer zu deaktivieren, auszusetzen, zu beenden, außer Kraft zu setzen oder nicht zu verlängern (für die Zwecke dieser Bestimmungen zu „beenden“)(jeweils eine „Maßnahme“ und zusammenfassend die „Maßnahmen“), (a) legen Sie Oracle und jedem Teilnehmer mindestens dreißig Tage vor dem Datum, zu dem Sie eine solche Maßnahme ergreifen, eine entsprechende schriftliche Mitteilung („Mitteilung“) vor und (b) stellen Oracle von sämtlichen Ansprüchen, Schadenersatzansprüchen und Verpflichtungen frei und schadlos, die sich daraus ergeben, (x) dass Sie diese Mitteilung nicht vorlegen, oder (y) die sich aus Ihrer Maßnahme und/oder Ihren Maßnahmen ergeben.
Ungeachtet des Vorstehenden und vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Rahmenvertrags und des anwendbaren Auftrags stimmen Sie zu, dass Sie, wenn Sie ein gemeinsames Konto dauerhaft verlassen möchten, Ihre anwendbaren Serviceaufträge für dieses gemeinsame Konto dennoch solange weiterhin verlängern werden und solange der Administrator zugunsten aller Teilnehmer mit aktiven Serviceaufträgen, welche diese direkt bei Oracle für das gemeinsame Konto platziert haben, bleiben werden, bis alle diese Teilnehmer das gemeinsame Konto verlassen haben.
Unter keinen Umständen (i) betätigt sich Oracle als Administrator des gemeinsamen Kontos oder als Verantwortlicher für die Informationen im gemeinsamen Konto oder (ii) dürfen Sie Ihre Administrator-Zugangsdaten an Dritte, einschließlich Ihrer Teilnehmer, weitergeben. Wenn Sie Ihre Administrator-Zugangsdaten an Dritte, einschließlich Ihrer Teilnehmer oder eines Benutzers, weitergeben, stimmen Sie zu, dass Oracle diese Dritten als Ihren autorisierten Vertreter behandeln kann und Sie für alle Handlungen solcher Dritter haften, welche diese Zugangsdaten verwenden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore und diesem Unterabschnitt 5.8 ist dieser Unterabschnitt 5.8 maßgeblich. Klarstellend wird festgehalten, dass mit „Sie“ im Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore ausschließlich Sie als Administrator der gemeinsamen Umgebung gemeint sind.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen ist die Gesamthaftung von Oracle und unseren Konzerngesellschaften, die sich aus der widerrechtlichen Aneignung von nicht öffentlichen personenbezogenen Daten in einem gemeinsamen Konto ergibt und die ausschließlich auf einen Verstoß gegen Sicherheitsverfahren von Oracle zurückzuführen ist, insgesamt auf den Gesamtbetrag von eintausend US-Dollar (1.000 USD) beschränkt. Sie gewährleisten, dass Sie jeden Ihrer Teilnehmer, der an einem gemeinsamen Konto teilnimmt, von dieser Haftungsobergrenze in Kenntnis setzen, und dass alle in Übereinstimmung mit diesem Absatz geleisteten Zahlungen direkt an Sie als Administrator gezahlt werden. Sie stimmen außerdem zu, Oracle von allen Ansprüchen, Schadenersatzansprüchen und Verbindlichkeiten freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus Ansprüchen Ihrer Teilnehmer in Bezug auf diesen Absatz und die Haftungsobergrenze ergeben.
5.9 Dieser Unterabschnitt 5.9 findet nur Anwendung, wenn Sie eine Einladung annehmen, in einem von einem Drittrestaurantkunden verwalteten Restaurantkonto Informationen zu teilen.
Sie stimmen zu, dass wenn Sie eine Einladung von einem Drittrestaurantkunden von Oracle annehmen, Informationen im Restaurantkonto dieses Dritten zu teilen („Gemeinsames Konto“), Ihre Informationen und Berichte im gemeinsamen Konto unter Umständen für den Dritten, der die Einladung gesendet hat (im Folgenden als „Administrator“ bezeichnet) und alle anderen Teilnehmer einer dritten Entität in diesem gemeinsamen Konto zugänglich sind (Sie und alle solchen Teilnehmer einer dritten Entität werden als „Teilnehmer“ bezeichnet). Ferner bestätigen Sie und stimmen zu, dass: (i) alle Informationen im gemeinsamen Konto vom Administrator und allen Teilnehmern ohne Einschränkung gemeinsam genutzt, vermischt, abgerufen und verwendet werden können, und Sie dafür verantwortlich sind, die erforderlichen Mitteilungen vorzulegen und/oder die erforderlichen Einwilligungen einzuholen, um diese Informationen auf diese Weise verfügbar zu machen, (ii) Oracle die Services in Übereinstimmung mit der Standardkapazität und -verwaltung bereitstellt und keine zusätzlichen Instanzen oder Bereitstellungen der Services als Folge des Zugriffs auf das gemeinsame Konto und der Nutzung des gemeinsamen Kontos durch Sie zur Verfügung stellt, (iii) der Zugriff auf das gemeinsame Konto ohne Haftung für Oracle teilweise oder vollständig ausgesetzt oder beendet werden kann, wenn Oracle begründeterweise davon ausgeht, dass Sie, der Administrator oder ein Teilnehmer das gemeinsame Konto unsachgemäß verwenden, (iv) der Administrator Oracle anweisen kann, die Funktionalität einiger Services im gemeinsamen Konto zu beschränken, und (v) Oracle den Administrator als Verantwortlichen für die Handhabung sämtlicher Informationen im gemeinsamen Konto behandelt und Oracle bei widersprüchlichen Anweisungen nur Anweisungen des Administrators befolgt.
Nichts in diesen Bestimmungen (a) entbindet Sie von der Verpflichtung, die Services im gemeinsamen Konto in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des dieses Rahmenvertrags und des anwendbaren Auftrags zu nutzen, wozu insbesondere alle Bestimmungen zählen, die die Nutzung der Services auf die Anzahl und Art von Benutzern, Speicher oder Umgebungen, den Leistungszeitraum und/oder andere Attribute beschränken, die diese Services wie im jeweiligen Auftrag dargelegt definieren, oder (b) bewirkt eine Änderung der Rechte, Aufgaben und/oder Verpflichtungen von Oracle im Rahmen dieses Rahmenvertrags und des anwendbaren Auftrags oder erweitert, modifiziert oder verändert anderweitig ein Nutzungsrecht an den Services oder die Nutzung der Services.
Unter keinen Umständen fungiert Oracle als Administrator des gemeinsamen Kontos. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore und diesem Unterabschnitt 5.9 ist dieser Unterabschnitt 5.9 maßgeblich. Klarstellend wird festgehalten, dass mit „Sie“ im Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore ausschließlich der Administrator des gemeinsamen Kontos gemeint ist, nicht „Sie“ als Teilnehmer. Sie stimmen zu, Oracle von allen Schadenersatzansprüchen freizustellen, bei denen im Zusammenhang mit der Verwaltung eines gemeinsamen Kontos durch den Administrator bzw. der Kontrolle, dem Zugriff oder der Nutzung von Informationen in einem solchen gemeinsamen Konto durch den Administrator oder einen Teilnehmer Schäden oder eine Haftung geltend gemacht werden.
Für den Fall, dass Sie aufgrund einer Veränderung der Vertragsbeziehung mit Oracle oder dem Administrator nicht mehr als Teilnehmer des gemeinsamen Kontos qualifiziert sind, können alle Ihre Oracle Aufträge, die sich auf dieses gemeinsame Konto beziehen, ohne weitere Verpflichtung von Oracle sofort gekündigt werden. Unter keinen Umständen übernimmt Oracle eine Haftung für Ansprüche, Schäden oder Verbindlichkeiten, die sich aus einer Kündigung im Rahmen dieses Absatzes ergeben.
Für den Fall, dass der Administrator Ihren Zugriff auf oder die Nutzung eines gemeinsamen Kontos aus irgendeinem Grund deaktiviert, aussetzt, beendet oder aufhebt, bestätigen Sie und stimmen zu, dass Oracle unter keinen Umständen eine Haftung für Ansprüche, Schäden oder Verbindlichkeiten übernimmt, die sich aus solchen Handlungen des Administrators ergeben.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen ist die Gesamthaftung von Oracle und unseren Konzerngesellschaften, die sich aus der widerrechtlichen Aneignung von nicht öffentlichen personenbezogenen Daten in einem gemeinsamen Konto ergibt und die ausschließlich auf einen Verstoß gegen die Sicherheitsverfahren von Oracle zurückzuführen ist, für Sie, den Administrator und alle Teilnehmer, die an einem solchen gemeinsamen Konto teilnehmen, insgesamt auf den Gesamtbetrag von eintausend US-Dollar (1.000 USD) beschränkt. Alle nach dem vorstehenden Satz geschuldeten Beträge sind direkt an den Administrator zu zahlen, und wenn ein Anteil direkt auf Sie entfällt, wird dieser anteilige Teil nur vom Administrator an Sie ausgezahlt. Sie bestätigen und stimmen zu, dass Sie keine Ansprüche gegen Oracle stellen und Oracle von allen Ansprüchen, Schadenersatzansprüchen und Verbindlichkeiten schadlos halten, die sich aus diesem Absatz und dieser Haftungsobergrenze ergeben oder damit zusammenhängen, einschließlich aller direkt an den Administrator geleisteten Zahlungen.
6. Leistungsstörungen
6.1 Jede Vertragspartei erklärt, dass sie diesen Rahmenvertrag rechtsgültig abgeschlossen hat und über die Vollmacht und Befugnis verfügt, dies zu tun.
6.2 Die Services werden „wie besehen“ („as is“) bereitgestellt, und wir gewährleisten weder die fehler- oder unterbrechungsfreie Durchführung der Services noch die Behebung von Fehlern durch uns oder die Erfüllung Ihrer Anforderungen oder Erwartungen durch die Services. Wir sind auch nicht für Probleme im Zusammenhang mit der Leistung, dem Betrieb oder der Sicherheit der Dienstleistungen verantwortlich, die sich aus Ihren Inhalten oder den Inhalten Dritter oder aus von Dritten durchgeführten Services ergeben.
6.3 Soweit nicht gesetzlich verboten, handelt es sich um ausschließliche Gewährleistungen, und es bestehen keine anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen oder Bedingungen, einschließlich für Software, Hardware, Systeme, Netzwerke oder Umgebungen oder für die Marktgängigkeit, befriedigende Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Unter keinen Umständen haften eine Partei oder ihre Konzerngesellschaften für mittelbare, beiläufig entstandene oder konkrete Schäden, für Strafschadenersatz oder für Folgeschäden oder für entgangene Einnahmen oder Gewinne (mit Ausnahme von Vergütungen im Rahmen dieses Rahmenvertrags) oder für den Verlust von Umsätzen, Daten, Datennutzung, Goodwill oder Reputation.
7.2 Unter keinen Umständen übersteigt die Gesamthaftung von Oracle oder unseren Konzerngesellschaften aus oder in Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag oder Ihrem Auftrag, unabhängig ob auf vertraglicher, deliktischer oder sonstiger Grundlage, die Gesamtbeträge, die tatsächlich im Rahmen Ihres Auftrags für die haftungsbegründenden Produkte oder Services von Oracle in dem Monat bezahlt wurden, der unmittelbar dem Datum des haftungsbegründenden Ereignisses vorhergeht.
8. Freistellung
Mit Ausnahme des Abschnitts 24 unten hat Oracle im Rahmen dieses Rahmenvertrags keine Freistellungsverpflichtungen.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Sofern dieser Rahmenvertrag nicht früher beendet wird, können Sie Aufträge, die diesem Rahmenvertrag unterliegen, während eines Zeitraums von einem Monat ab dem Datum erteilen, an dem Sie diesen Rahmenvertrag akzeptieren und einen Auftrag erteilen, sofern in Ihrem Auftrag nicht anders angegeben. Dieser Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn keine der Vertragsparteien die andere Vertragspartei vor Ablauf der jeweils aktuellen monatlichen Laufzeit schriftlich über ihre Absicht in Kenntnis setzt, diesen Vertrag zu kündigen. Selbst wenn er gekündigt ist, regelt dieser Rahmenvertrag weiterhin alle Aufträge für die Dauer ihres jeweiligen Leistungszeitraums.
9.2 Services werden für den in Ihrem Auftrag festgelegten Leistungszeitraum erbracht.
9.3. Wir können Ihren Zugriff und/oder den Zugriff Ihrer Benutzer auf die Services sowie deren Verwendung durch Sie oder Ihre Benutzer vollständig aussetzen oder begrenzen, wenn: (a) wir der Ansicht sind, dass eine erhebliche Bedrohung der Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Services oder irgendwelcher Inhalte, Daten oder Anwendungen in den Services vorliegt, (b) Sie oder Ihre Benutzer auf die Services zugreifen oder diese verwenden, um eine unerlaubte Handlung zu begehen, oder (c) Sie eine Zahlung zehn Tage nach Fälligkeit nicht geleistet haben, (d) Sie gegen Ihre Verpflichtungen im Rahmen dieses Rahmenvertrags verstoßen (insbesondere ethische Geschäftspraktiken), (e) Verletzungen der Acceptable Use Policy (Richtlinie zur akzeptablen Nutzung) vorliegen, (f) Oracle oder ein Dritter Ansprüche aus Schutzrechtsverletzung in Bezug auf geistiges Eigentum gegen Sie erhebt, oder (g) Sie falsche Konto- oder Zahlungsinformationen angegeben haben oder Ihre digitale Zahlungsmethode abgelehnt wird. Sofern angemessen durchführbar und gesetzlich zulässig, kündigen wir Ihnen eine solche Aussetzung im Voraus an. Bei Services mit der anwendbaren betrieblichen Funktion unternimmt Oracle zumutbare Anstrengungen, um jede Aussetzung nur auf den Teil der Services zu beschränken, der mit dem Problem zusammenhängt, das die Aussetzung verursacht hat. Wir unternehmen zumutbare Anstrengungen, um die Services unverzüglich wiederherzustellen, sobald wir festgestellt haben, dass das für die Aussetzung ursächliche Problem behoben wurde. Während jedes Aussetzungszeitraums mit eingeschränkter Nutzung stellen wir Ihnen Ihre Inhalte (wie am Datum der Aussetzung vorhanden) zur Verfügung. Eine Aussetzung im Rahmen dieses Unterabschnitts 9.3 entbindet Sie nicht von Ihren Zahlungsverpflichtungen.
9.4 Wenn Sie oder Oracle gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Rahmenvertrags oder eines Auftrags verstoßen und dieser Verstoß nicht innerhalb von 15 Tagen nach Eingang einer schriftlichen Beschreibung des Verstoßes behoben wird, befindet sich die vertragsbrüchige Partei in Verzug und es steht der vertragstreuen Partei frei: (a) im Fall eines Verstoßes gegen einen Auftrag, den Auftrag, in dessen Rahmen der Verstoß aufgetreten ist, zu kündigen, oder (b) bei einem Verstoß gegen diesen Rahmenvertrag diesen Rahmenvertrag sowie alle Aufträge zu kündigen, die im Rahmen dieses Rahmenvertrags erteilt wurden. Kündigen wir jedwede Aufträge nach den Maßgaben des vorstehenden Satzes, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen alle vor der Kündigung aufgelaufenen Beträge sowie alle für die gekündigten Aufträge noch nicht bezahlten Beträge bezahlen, zuzüglich dazugehöriger Steuern und Aufwendungen. Außer im Falle der Nichtbezahlung der Vergütungen kann die vertragstreue Partei im alleinigen Ermessen zustimmen, die Behebungsfrist von 15 Tagen solange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige Partei zumutbare Anstrengungen unternimmt, den Vertragsverstoß zu beheben. Sie stimmen zu, dass Sie die bestellten Services nicht nutzen dürfen, wenn Sie im Rahmen dieses Rahmenvertrags und/oder Ihres Auftrags in Verzug sind.
9.5 Am Ende des Leistungszeitraums stellen wir Ihren Inhalt (in der Form, in der er zum Ende des Leistungszeitraums besteht) während 30 Tagen für Ihren Abruf zur Verfügung. Im Anschluss an den Abrufzeitraum löschen wir, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, Ihre Inhalte, die noch in den Services vorhanden sind.
9.6 Wenn vorbehaltlich Unterabschnitt 9.5 oben Ihre Nutzung der Services über einen Zeitraum von fünf Monaten inaktiv ist, werden Sie benachrichtigt, dass Ihre Services und dieser Rahmenvertrag ohne weitere Verpflichtungen für Oracle als beendet gelten, wenn die Inaktivität über einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Monaten andauert.
9.7 Bestimmungen, die nach Kündigung oder Ablauf dieses Rahmenvertrags weitergelten, sind die Bestimmungen mit Bezug auf Haftungsbeschränkung, Freistellung oder Bezahlung und andere Bestimmungen, die aufgrund ihrer Rechtsnatur weitergelten sollen.
10. Inhalte, Services und Websites Dritter
10.1 Die Services können Ihnen ermöglichen, Ihre Inhalte oder Inhalte Dritter mit Websites, Plattformen, Inhalten, Produkten, Services und Informationen Dritter zu verlinken oder Ihre Inhalte oder Inhalte Dritter auf diese zu übertragen oder in sonstiger Weise auf diese zuzugreifen („Services Dritter“). Oracle hat keine Kontrolle über Inhalte oder Services Dritter und trägt für diese keine Verantwortung. Sie allein sind verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen für den Zugriff auf und die Nutzung von Services Dritter, und wenn Oracle in Ihrem Auftrag auf Services Dritter zugreift oder diese nutzt, um die Erbringung der Services zu erleichtern, so sind Sie allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass solcher Zugriff und solche Nutzung, auch mittels Passwörtern, Zugangsdaten oder Token, die an Sie ausgegeben oder Ihnen anderweitig zur Verfügung gestellt wurden, durch die Zugriffs- und Nutzungsbedingungen besagter Services autorisiert sind. Wenn Sie Ihre Inhalte oder Inhalte Dritter von den Services in einen Service eines Dritten oder an einen anderen Standort übertragen oder übertragen lassen, stellt diese Übertragung eine Verbreitung durch Sie und nicht durch Oracle dar.
10.2 Inhalte Dritter, die wir zugänglich machen, werden „wie besehen“ („as is“) und in der vorhandenen Form ohne jegliche Gewährleistung verfügbar gemacht. Wir schließen jegliche aus Inhalten Dritter entstehende oder mit ihnen in Verbindung stehende Haftung aus.
10.3 Sie bestätigen, dass: (a) die Beschaffenheit, die Art, die Qualität und die Verfügbarkeit von Inhalten Dritter sich während des Leistungszeitraums jederzeit ändern können, und (b) Funktionen der Services, die mit Services Dritter, wie Facebook™, YouTube™ und X™, usw. zusammenwirken, von der ständigen Verfügbarkeit der Anwendungsprogrammschnittstellen (APIs) dieser Dritten abhängen. Möglicherweise müssen wir die Services im Rahmen dieses Rahmenvertrags in Folge von Veränderungen oder der Nichtverfügbarkeit von Inhalten Dritter, Services Dritter oder APIs aktualisieren, verändern oder abwandeln. Ihre Verpflichtungen im Rahmen dieses Rahmenvertrags oder des anwendbaren Auftrags bleiben von Änderungen an Inhalten Dritter, Services Dritter oder APIs, einschließlich ihrer Nichtverfügbarkeit, während des Leistungszeitraums unberührt , und Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder sonstige Kompensation aufgrund solcher Änderungen.
11. Serviceüberwachung, Analysen und von Oracle bereitgestellte Software
11.1 Wir überwachen die Services fortlaufend, um den Betrieb der Services durch Oracle zu erleichtern, um Bedrohungen der Funktionalität, Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Services sowie von Inhalten, Daten oder Anwendungen in den Services zu erkennen und zu beheben, und um unerlaubte Handlungen oder Verstöße gegen die Acceptable Use Policy (Richtlinie zur akzeptablen Nutzung) zu erkennen und zu beheben. Mit den Überwachungstools von Oracle werden Ihre Inhalte in den Services weder gesammelt noch gespeichert, außer wie für diese Zwecke erforderlich. Nicht von Oracle stammende Software, die von Ihnen oder einem Ihrer Benutzer zur Verfügung gestellt wurde und in den Services gespeichert ist oder in den oder über die Services ausgeführt wird, unterliegt nicht der Überwachung von Oracle und es werden keine damit zusammenhängenden Probleme von Oracle bearbeitet. Die durch die Überwachungstools von Oracle erfassten Daten (Ihre Inhalte ausgenommen) können auch zur Unterstützung bei der Verwaltung des Produkt- und Serviceportfolios von Oracle, zur Verbesserung der von Oracle angebotenen Produkte und Services und zur Lizenzverwaltung eingesetzt werden.
11.2 Wir sind berechtigt: (a) statistische und andere Informationen über Leistung, Betrieb und Nutzung der Services zusammenzustellen, und (b) Daten aus den Services für das Sicherheits- und Betriebsmanagement und zur Erstellung statistischer Analysen sowie zu Forschungs- und Entwicklungszwecken in zusammengefasster Form zu nutzen (auf die obigen Klauseln (a) und (b) wird zusammenfassend als „Serviceanalysen“ verwiesen). Oracle behält alle Rechte am geistigen Eigentum der Serviceanalysen.
11.3 Gegebenenfalls geben wir Ihnen die Möglichkeit, bestimmte von Oracle bereitgestellte Software (wie nachfolgend definiert) zur Nutzung mit den Services zu erhalten. Soweit wir nicht angeben, dass für die von Oracle bereitgestellte Software gesonderte Bestimmungen gelten, wird jede von Oracle bereitgestellte Software als Teil der Services bereitgestellt, und Sie erhalten das nicht ausschließliche, weltweite, eingeschränkte Recht zur Nutzung und zur Berechtigung Ihrer Benutzer zur Nutzung dieser von Oracle bereitgestellten Software, dies jedoch stets vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Rahmenvertrags und Ihres Auftrags und nur, um Ihre autorisierte Nutzung der Services zu erleichtern. Ihr Nutzungsrecht an jeglicher von Oracle bereitgestellten Software wird bei einer entsprechenden Mitteilung durch uns gekündigt (im Internet oder auf andere Weise) oder mit Ende der mit der von Oracle bereitgestellten Software zusammenhängenden Services, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Ihr Recht zur Nutzung jeglicher Teile der von Oracle bereitgestellten Software, die unter den gesonderten Bestimmungen lizenziert ist, wird durch diesen Rahmenvertrag in keiner Weise beschränkt.
12. Export
12.1 Für die im Rahmen dieses Rahmenvertrags bestellten Produkte und Services von Oracle gelten die Gesetze und Verordnungen zur Exportkontrolle und zu wirtschaftlichen Sanktionen („Exportgesetze“) der Vereinigten Staaten sowie andere maßgebliche lokale Exportgesetze. Die Nutzung der Produkte und Services von Oracle (einschließlich technischer Daten) sowie jegliche im Rahmen dieses Rahmenvertrags erbrachten Arbeitsergebnisse der Produkte oder Services von Oracle unterliegen Exportgesetzen, und Sie und wir vereinbaren, alle diese Exportgesetze einzuhalten (einschließlich der Verordnungen für Geschäfte, die als Exporte bzw. Reexporte gelten). Sie stimmen zu, dass keine Daten, Informationen, Softwareprogramme und/oder Materialien, die sich aus den Produkten oder Services von Oracle ergeben (oder direkte Produkte daraus) direkt oder indirekt unter Verstoß gegen diese Gesetze exportiert oder für einen von diesen Gesetzen verbotenen Zweck, wie insbesondere die Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder die Entwicklung von Raketentechnik, verwendet werden.
12.2 Sie bestätigen, dass die Services so konzipiert sind, dass Sie und Ihre Benutzer unabhängig von der Geolokation auf die Services zugreifen und Ihre Inhalte zwischen den Services und an andere Standorte wie die Workstations der Benutzer verlegen oder übertragen können. Sie allein sind für die Autorisierung und Verwaltung der Benutzerkonten über die geografischen Standorte sowie die Exportkontrolle und die geografische Übermittlung Ihrer Inhalte verantwortlich.
13. Höhere Gewalt
Weder Sie noch wir sind verantwortlich für Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, die durch folgende Umstände verursacht wird: Krieg, bewaffneter Konflikt oder Sabotage, Naturkatastrophe, Pandemie, nicht von der verpflichteten Vertragspartei ausgelöster Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfall, staatliche Beschränkungen (insbesondere Embargo, wirtschaftliche Sanktion oder die Verweigerung oder Aufhebung von Export-, Import- oder sonstigen Genehmigungen) oder sonstige Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Vertragspartei liegen. Sowohl Sie als auch wir wenden wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen an, um die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt möglichst gering zu halten. Sollte ein solches Ereignis mehr als 30 Tage lang andauern, können Sie oder wir noch nicht erbrachte Services sowie die betreffenden Aufträge durch schriftliche Mitteilung kündigen. Dieser Abschnitt entbindet keine der Vertragsparteien von der Verpflichtung, angemessene Schritte zu unternehmen, um ihre normalen Disaster-Recovery-Verfahren zu befolgen, und Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, für die Services zu zahlen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Dieser Rahmenvertrag unterliegt dem Sach- und Verfahrensrecht Rumäniens und Sie und Oracle vereinbaren, sich bei jedweder Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in Bukarest, Rumänien, zu unterwerfen.
15. Mitteilung
15.1 Alle Mitteilungen an die jeweils andere Vertragspartei, die im Rahmen dieses Rahmenvertrags erforderlich sind, bedürfen der Schriftform. Wenn Sie eine Rechtsstreitigkeit mit uns haben oder wenn Sie eine Mitteilung im Rahmen des Freistellungsabschnitts dieses Rahmenvertrags machen möchten oder wenn Sie Gegenstand eines Insolvenz- oder ähnlichen Rechtsverfahrens werden, senden Sie unverzüglich eine schriftliche Mitteilung an: Oracle Romania SRL, mit Hauptverwaltung in Bukarest, Sektor 2, 46D-46E-48 Soseaua Pipera Street, Oregon Park, Gebäude A, Erdgeschoss, Abschnitt 1 und 2. Stock, Abschnitt B, Rumänien, z. Hd.: Rechtsabteilung.
15.2 Wir können unseren Service-Kunden Mitteilungen in Form einer allgemeinen Mitteilung im Oracle Portal für die Services zukommen lassen und speziell an Sie gerichtete Mitteilungen (a) per elektronischer Post an Ihre E-Mail-Adresse, die in unseren Kontoinformationen hinterlegt ist, oder (b) per schriftlicher Zustellung vorlegen, die über einen erstklassigen Zustellservice oder vorfrankiert an Ihre Anschrift erfolgt, die in unseren Kontoinformationen hinterlegt ist.
16. Übertragung
16.1 Sie dürfen diesen Rahmenvertrag weder übertragen noch die Anwendung bzw. Ansprüche daran an eine andere Einzelperson oder Entität weitergeben oder übertragen.
16.2 Ungeachtet Unterabschnitt 16.1 können Sie alle im Rahmen dieses Rahmenvertrags erteilten Aufträge, sofern dies in diesem Rahmenvertrag oder in einem Auftrag nicht untersagt ist, auf eine Entität übertragen, die alle oder im Wesentlichen alle Ihre Vermögenswerte erwirbt („Übertragungsempfänger“), wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind und Sie die Anweisungen befolgen, die hier zu finden sind: https://www.restaurantlogin.com/assignment-of-services-and-account-ownership:
(i) Sie müssen Oracle im Voraus per schriftlicher Mitteilung von Ihrem Wunsch in Kenntnis setzen, diesen Rahmenvertrag und alle im Rahmen dieses Rahmenvertrags erteilten Aufträge vollumfänglich zu übertragen;
(ii) Der Übertragungsempfänger darf kein Mitbewerber von Oracle sein;
(iii) Der Übertragungsempfänger muss mindestens über eine im Wesentlichen ähnliche Kreditwürdigkeit wie Sie verfügen und darf keine Historie überfälliger Zahlungen an Oracle aufweisen;
(iv) Der Übertragungsempfänger darf nicht in einem von den USA sanktionierten Land ansässig oder geschäftlich tätig sein;
(v) Der Übertragungsempfänger darf keine Rechtsstreithistorie mit Oracle haben oder in einen aktiven Rechtsstreit mit Oracle verwickelt sein;
(vi) Sie dürfen weder gegen diesen Rahmenvertrag noch gegen einen im Rahmen dieses Rahmenvertrags erteilten Auftrag verstoßen;
(vii) Sie und/oder der Übertragungsempfänger müssen alle am Datum des Inkrafttretens der Übertragung fälligen Vergütungen für die übertragenen Aufträge spätestens 10 Tage nach dem Datum des Inkrafttretens der Übertragung zahlen, andernfalls ist die Übertragung nichtig;
(viii) Sie müssen alle für den Übertragungsempfänger notwendigen Berechtigungen und Zustimmungen für den Zugriff, die Modifizierung, die Löschung und die sonstige Kontrolle über Ihre Inhalte in den Services einholen;
(ix) Die Übertragung darf die Rechte und Verpflichtungen von Oracle im Rahmen dieses Rahmenvertrags und aller im Rahmen dieses Rahmenvertrags erteilten Aufträge nicht verändern, einschließlich der Art und Weise, wie Oracle die Services erbringt;
(x) Sie müssen Oracle auf alle Benutzerkontoänderungen aufmerksam machen, die infolge der Übertragung notwendig sind (es können zusätzliche Vergütungen anfallen);
(xi) Alle von Oracle erhaltenen Dokumentationen und sonstigen Materialien in Bezug auf die Aufträge müssen unverzüglich von Ihnen auf den Übertragungsempfänger übertragen werden, und sobald dies erledigt ist, müssen Sie alle verbliebenen Dokumentationen und sonstigen Materialien einschließlich aller Kopien löschen, zerstören oder unzugänglich machen.
Klarstellend wird festgehalten, dass eine Teilübertragung dieses Rahmenvertrags und/oder jedweden in seinem Rahmen erteilten Auftrags ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Oracle nicht zulässig ist.
Vorbehaltlich des Vorstehenden (a) übernimmt Oracle gegenüber Ihnen keine Haftung für vom Übertragungsempfänger oder von Oracle auf Anweisung des Übertragungsempfängers ergriffene Maßnahmen, die in Übereinstimmung mit diesem Rahmenvertrag durchgeführt werden, insbesondere die Modifikation oder Löschung Ihrer Inhalte oder anderer Materialien, und (b) überträgt Oracle die Services und Ihre in diesem Rahmenvertrag aufgeführten Inhalte auf den Übertragungsempfänger, und Sie müssen unverzüglich den Zugriff auf die Services und ihre Verwendung einstellen.
16.3 Wenn Sie ein Übertragungsempfänger in diesem Rahmenvertrag sind, gilt Ihr Klicken auf die Schaltfläche „Ich stimme zu und fahre fort“ in diesem Rahmenvertrag und/oder Ihre Verwendung der übertragenen Services als Annahme der Bestimmungen des Rahmenvertrags, einschließlich Abschnitt 16.2.
16.4 Unter keinen Umständen dürfen der Oracle Payment eStore Cloud Service und/oder die Adyen Hardwaregeräte in den Abschnitten 21 bis 25 unten einem Dritten zugewiesen werden.
17. Sonstiges
17.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragsschließender, und jede Vertragspartei stimmt zu, dass kein Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Vertretungsverhältnis zwischen den Vertragsparteien besteht.
17.2 Unsere Geschäftspartner und andere Dritte, einschließlich Dritter, mit denen Services integriert sind oder die Sie mit Beratungs- oder Implementierungsdienstleistungen beauftragt haben, oder die Anwendungen bereitstellen, die mit den Serviceleistungen interagieren, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Selbst wenn Sie von uns empfohlen werden, haften wir nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Geschäftspartnern oder Dritten, sind durch diese nicht gebunden oder für diese nicht verantwortlich, es sei denn, der Geschäftspartner oder Dritte erbringt die Services als unser Unterauftragnehmer oder wurde in sonstiger Weise von Oracle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten von Oracle im Rahmen dieses Rahmenvertrags beauftragt, und sollte dies der Fall sein, dann nur in demselben Umfang, in dem wir für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags verantwortlich wären.
17.3 Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen dieses Rahmenvertrags berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, und entsprechende Bestimmungen werden durch eine dem Zweck und der Absicht dieses Rahmenvertrags entsprechende Bestimmung ersetzt.
17.4 Mit Ausnahme von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verstoß gegen Eigentumsrechte von Oracle kann nach einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren nach Entstehen des Klagegrunds keine Klage, welcher Form auch immer, aus oder im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag mehr erhoben werden.
17.5 Vor Erteilung eines Auftrags, der diesem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Vergütungen anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Einhaltung regulatorischer Anforderungen in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services.
17.6 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und höchstens einmal in zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Services zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Nutzung der Services die Bestimmungen des anwendbaren Auftrags und dieses Rahmenvertrags erfüllt. Ein solcher Audit darf Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht in unangemessener Weise stören.
Sie stimmen zu, bei einem Audit von Oracle mitzuwirken und angemessene Unterstützung sowie Zugriff auf Informationen zu bieten, welche vernünftigerweise von Oracle angefordert werden können.
Die Durchführung des Audits und die während des Audits erhaltenen nicht öffentlichen Daten (einschließlich Ergebnisse oder Berichte, die sich aus dem Audit ergeben), unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 4 (Geheimhaltung) dieses Rahmenvertrags.
Wird bei dem Audit eine Nichterfüllung festgestellt, stimmen Sie zu, diese Nichterfüllung nach schriftlicher Meldung mit einer Frist von 30 Tagen zu beheben (was insbesondere die Bezahlung von etwaigen Vergütungen für zusätzliche Services beinhalten kann). Sie stimmen zu, dass Oracle nicht für Ihre Kosten verantwortlich ist, die Ihnen durch die Mitwirkung an diesem Audit entstehen.
18. Marketing
Oracle ist berechtigt, Sie im Rahmen von Verkaufspräsentationen, Marketingmaterialien und -aktivitäten als Oracle Kunden für die bestellten Produkte und Serviceangebote zu nennen.
19. Gesamter Vertrag
19.1 Sie stimmen zu, dass dieser Rahmenvertrag und die per schriftlichem Verweis in diesem Rahmenvertrag eingeschlossenen Informationen (einschließlich des Verweises auf Informationen, die in einer URL oder einer Richtlinie enthalten sind, auf die verwiesen wird) zusammen mit dem anwendbaren Auftrag den gesamten Vertrag für die von Ihnen bestellten Produkte und Services von Oracle darstellen und alle zuvor oder gleichzeitig geschlossenen Verträge, Angebote, Verhandlungen, Demonstrationen oder Erklärungen in schriftlicher oder mündlicher Form in Bezug auf diese Produkte und Services von Oracle ersetzen.
19.2 Es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen dieses Rahmenvertrags und jedes Oracle Auftrags die Bestimmungen eines Bestelldokuments (Purchase Order), auf einem Internetportal für die Beschaffung oder anderer ähnlicher Dokumente, die nicht von Oracle stammen, ersetzen, und dass keine Bestimmungen in einem solchen Bestelldokument (Purchase Order), auf solchen Portalen oder in sonstigen Dokumenten, die nicht von Oracle stammen, für Ihren Oracle Auftrag gelten. Im Fall von Inkonsistenzen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und diesem Rahmenvertrag gilt der Auftrag; gleichwohl gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags für Oracle Restaurants eStore bei jedweden inkonsistenten Bestimmungen aus einem Auftrag, sofern in einem Auftrag nicht ausdrücklich anders angegeben. Durch diesen Rahmenvertrag werden keine Beziehungen geschaffen, durch die Drittparteien begünstigt werden.
20. Rahmenvertragsdefinitionen
20.1 „Einzelperson“ hat die gleiche Bedeutung wie der Begriff „betroffene Person“ oder die entsprechende Bezeichnung im anwendbaren Datenschutzrecht.
20.2 „Von Oracle bereitgestellte Software“ bezeichnet alle Softwareagenten, Anwendungen oder Tools, welche Oracle Ihnen bereitstellt, um Ihnen insbesondere den Zugriff auf die, den Betrieb der und/oder die Nutzung der Services zu erleichtern.
20.3 „Inhalte Dritter“ bezeichnet alle Software, Daten, Texte, Bilder, Audio- und Videomaterialien, Fotografien und sonstigen Inhalte und Materialien in jedem Format, die aus Quellen Dritter außerhalb von Oracle bezogen oder abgeleitet werden und auf die Sie über die Services, innerhalb der Services oder in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services zugreifen können. Beispiele für Inhalte Dritter sind Datenfeeds aus Social-Network-Services, RSS-Feeds aus Blog-Posts, Oracle Datenmarktplätze und -kataloge, Wörterbücher sowie Marketingdaten. Als Inhalte Dritter gelten auch bei Dritten beschaffte Materialien, auf die Sie bei Ihrer Nutzung der Services oder von Oracle Tools zugreifen oder die sie erwerben.
20.4 „Benutzer“ bezeichnet in Bezug auf Services diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag autorisiert wurden, die Services in Übereinstimmung mit diesem Rahmenvertrag und Ihrem Auftrag zu nutzen. Für Services , die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Auftraggebern, Vertretern, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Services zur Interaktion mit Ihnen oder zur Durchführung von Maßnahmen gemäß Ihrer Anweisung zu gewähren, werden solche Dritte als „Benutzer“ betrachtet, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Rahmenvertrags und Ihres Auftrags.
20.5 „Ihre Inhalte“ bezeichnet alle Software, Daten (einschließlich personenbezogener Daten), Texte, Bilder, Audio- und Videomaterialien, Fotografien, nicht von Oracle stammenden Anwendungen oder Anwendungen Dritter sowie sonstige Inhalte und Materialien in jedem Format, die von Ihnen oder einem Ihrer Benutzer zur Verfügung gestellt werden und die in den Services gespeichert sind oder in den oder über die Services ausgeführt werden. Diesem Rahmenvertrag unterliegende Services, von Oracle bereitgestellte Software, sonstige Oracle Produkte und Services sowie das geistige Eigentum von Oracle und alle daraus abgeleiteten Werke fallen nicht unter die Bedeutung des Begriffs „Ihre Inhalte“. Ihre Inhalte enthalten alle Inhalte Dritter, die von Ihnen durch Ihre Nutzung der Services oder eines Oracle Tools in die Services eingebracht werden.
1. Soweit Sie und Oracle im Rahmen der Services personenbezogene Daten als Verantwortliche verarbeiten, wie im anwendbaren Datenschutzgesetz definiert, handelt jede Partei als unabhängiger Verantwortlicher. Jede Vertragspartei ist für die Einhaltung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus dem anwendbaren Datenschutzrecht verantwortlich. Sie und Oracle vereinbaren, dass Oracle diese Bestimmungen für den Oracle Restaurants eStore-Verantwortlichen nach Bedarf ergänzen kann, wenn dies zur Übereinstimmung mit Änderungen an anwendbaren Datenschutzgesetzen erforderlich wird.
2. Oracle verarbeitet bestimmte personenbezogene Daten zu Ihren Einzelpersonen als unabhängiger Verantwortlicher, wie in der Datenschutzrichtlinie für Oracle Restaurants näher beschrieben, die unter https://www.restaurantlogin.com/privacy erhältlich ist. Diese Aktivitäten umfassen insbesondere folgende Zwecke: (a) zentrale Speicherung und Verwaltung der personenbezogenen Daten Ihrer Einzelpersonen in Verbindung mit den Services, (b) Bereitstellung der Funktionalität der FoodBooking-Anwendung und der Website, (c) Erstellung aggregierter Analysen für gesendete Marketingnachrichten und von Ihnen über die Services erstellte Websites, (d) Bereitstellung, Lieferung und Verwaltung der angeforderten Funktionalität der Services, (e) Kommunikation und Reaktion auf Anfragen an Oracle, (f) Verwaltung des Oracle Restaurants eStore Partnerprogramms, (g) Analyse, Entwicklung, Verbesserung und Optimierung der Verwendung, Funktion und Leistung der Services, (h) Verwaltung der Sicherheit und des Betriebs der Standorte, Einrichtungen und Netzwerke und Systeme von Oracle und (i) Einhaltung anwendbarer Gesetze und Vorschriften und Führen des Geschäftsbetriebs von Oracle.
3. Wenn eine Vertragspartei eine Anfrage von einer Einzelperson in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten dieser Einzelperson durch die andere Vertragspartei als Verantwortlicher erhält, (a) leitet die diese Anfrage erhaltende Vertragspartei die Anfrage unverzüglich an den anderen Verantwortlichen weiter und (b) verweist die Einzelperson an den anderen Verantwortlichen, um dieser Vertragspartei zu ermöglichen, direkt auf die Anfrage der Einzelperson zu reagieren. Die Vertragsparteien arbeiten in angemessener Weise zusammen, um auf solche Anfragen zu reagieren.
4. Soweit Oracle personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag als Auftragsverarbeiter für die Erbringung der in Ihrem Rahmenvertrag angegebenen Services verarbeitet, gilt der Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore unten in Anhang B.
5. Die Übertragung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Rahmenvertrags stellt keinen „Verkauf“ und kein „Sharing“ im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetze dar.
1. Umfang und Anwendbarkeit
Dieser Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Oracle in Ihrem Auftrag zum Zweck der Erbringung der im Rahmen des Rahmenvertrags bestellten Services. Diese Version des Datenverarbeitungsvertrags für Oracle Restaurants eStore ist gültig und bleibt für die Laufzeit Ihres Rahmenvertrags in Kraft.
2. Erbringung der Services
2.1 Oracle kann personenbezogene Daten über Ihre Einzelpersonen für die zur Erbringung der Services erforderlichen Verarbeitungsvorgänge verarbeiten, darunter für die Erstellung eines Servicekontos zum Zugriff auf die Services, Hosting und Speicherung, Backup und Disaster Recovery, Serviceänderungsmanagement, Problemlösung, die Anwendung neuer Produkt- oder Systemversionen, Patches, Updates und Upgrades, die Überwachung und Überprüfung von Systemnutzung und -leistung, IT-Sicherheitszwecke einschließlich Vorfallmanagement, Wartung und Leistung von technischen Supportsystemen und IT-Infrastruktur, Migration, Implementierung, Konfiguration und Leistungsprüfung und Bugs und andere Probleme, die Sie Oracle gemeldet haben.
2.2 Personenbezogene Daten zu Ihren Einzelpersonen können unter anderem Folgendes einschließen: persönliche und geschäftliche Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Festnetz- oder Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse, Passwörter und Geschäftskontaktdetails, Finanzdaten, bestellte und bereitgestellte Lebensmittel und Services, Präferenzen, von Mobilgeräten, Netzbetreibern oder Datenprovidern erhobene eindeutige IDs, Geolokationsdaten, IP-Adressen und Online-Verhalten und Interessen.
2.3 Sie dürfen Oracle keine Daten zur Verfügung stellen, die Oracle zusätzlich zu den im Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore oder im Rahmenvertrag festgelegten Verpflichtungen oder von diesen abweichend zur Datensicherheit oder zum Datenschutz verpflichten (z. B. bestimmte regulierte Gesundheits- oder Zahlungsdaten).
2.4 Für die Zwecke dieses Unterabschnitts 2.4 haben die Begriffe „personenbezogene Daten“, „Prozess“, „Serviceanbieter“, „teilen“ und „verkaufen“ die im California Consumer Privacy Act („CCPA“) festgelegte Bedeutung. Soweit Oracle ein Serviceanbieter in Bezug auf bei der Erbringung der Services verarbeitete personenbezogene Daten ist, wird Oracle nicht (a) personenbezogene Daten verkaufen oder weitergeben, (b) personenbezogene Daten (i) für andere Zwecke als die Bereitstellung der Services oder insoweit laut anwendbaren Datenschutzgesetzen anderweitig zulässig oder (ii) außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien oder außerhalb der Erbringung der Services aufbewahren, nutzen oder offenlegen, (c) personenbezogene Daten, die von Ihnen oder in Ihrem Auftrag erhalten wurden, mit personenbezogenen Daten kombinieren, die von Dritten in deren Auftrag erhalten wurden oder die Oracle im Rahmen seiner Interaktion mit Einzelpersonen gesammelt hat, außer wie gemäß CCPA und Rahmenvertrag zulässig. Oracle informiert Sie über seine Verwendung von Unterauftragsverarbeitern in Übereinstimmung mit Abschnitt 7 dieses Datenverarbeitungsvertrags für Oracle Restaurants eStore. Die Vertragsparteien bestätigen, dass die personenbezogenen Daten, die Sie Oracle gegenüber offenlegen, den beschränkten und angegebenen Geschäftszwecken aus dem Rahmenvertrag dienen. Wenn Oracle personenbezogene Daten unbefugt verwendet, können Sie nach angemessener Benachrichtigung von Oracle vernünftige und geeignete Schritte zur Beendigung und Beseitigung der unbefugten Verwendung personenbezogener Daten ergreifen, und wenn Oracle feststellt, dass es seinen Verpflichtungen im Rahmen des CCPA nicht mehr nachkommen kann, dann informiert Sie Oracle über seine Unfähigkeit, dem CCPA zu entsprechen.
3. Ihre Anweisungen
3.1 Mit Ausnahme der begrenzten Verarbeitungsaktivitäten, für die Oracle ein unabhängiger Verantwortlicher ist, wie in den Bestimmungen für den Oracle Restaurants eStore-Verantwortlichen beschrieben, sind Sie der Verantwortliche der von Oracle zur Erbringung der Services verarbeiteten personenbezogenen Daten. Oracle verarbeitet personenbezogene Daten wie in Ihrem Serviceleistungsauftrag angegeben, und Sie können zusätzliche Anweisungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Oracle vorlegen, soweit dies für Oracle erforderlich ist, um: (i) seine Verpflichtungen als Auftragsverarbeiter nach dem anwendbaren Datenschutzrecht einzuhalten oder (ii) Sie dabei zu unterstützen, Ihre Verpflichtungen als Verantwortlicher gemäß dem anwendbaren Datenschutzrecht einzuhalten, das für Ihre Nutzung der Services maßgeblich ist. Oracle informiert Sie unverzüglich, wenn Ihre Anweisung unserer begründeten Meinung nach gegen anwendbares Datenschutzrecht verstößt. Sie bestätigen und stimmen zu, dass Oracle nicht für die Durchführung juristischer Recherchen und/oder Ihre Rechtsberatung verantwortlich ist. Möglicherweise fallen zusätzliche Vergütungen an.
3.2 Wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten oder personenbezogene Daten irgendwelcher Einzelpersonen gegenüber Partnern oder anderen Dritten offenlegen, die Sie im Rahmen der Services verpflichtet haben, oder wenn Sie Oracle anweisen, dies zu tun, sind Sie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass diese Offenlegungen mit Ihren Verpflichtungen im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetze im Einklang stehen. Sie bleiben für alle folgenden Verarbeitungen personenbezogener Daten und für Ihre Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze verantwortlich.
4. Datenschutzanfragen und Anträge von Ihren Einzelpersonen
Sie kontrollieren den Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten und die personenbezogenen Daten Ihrer Einzelpersonen, und Ihre Einzelpersonen sollten alle Anfragen in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten an Sie weiterleiten. Soweit ein solcher Zugriff für Sie nicht verfügbar ist, leistet Oracle angemessene Unterstützung mit Anträgen von Einzelpersonen, auf personenbezogene Daten in Oracle Systemen zuzugreifen oder diese zu entfernen, zu löschen, einzuschränken, zu berichtigen, zu empfangen und zu übertragen oder den Zugriff auf diese Daten zu sperren oder ihrer Verarbeitung zu widersprechen. Wenn Oracle unmittelbar Anfragen oder Anträge von Ihren Einzelpersonen erhält, in denen Sie als Verantwortlicher genannt werden, leiten wir solche Anfragen unverzüglich an Sie weiter.
5. Sicherheit und Vertraulichkeit
5.1 Oracle hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen und wird diese aufrechterhalten, um unverschuldete oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust, Veränderung, unbefugte Offenlegung der oder unbefugten Zugriff auf die personenbezogenen Daten zu verhindern. Diese Maßnahmen, die im Allgemeinen der Norm ISO/IEC 27001:2013 entsprechen, gelten für alle auf die Services anwendbaren Sicherheitsbereiche und beinhalten physischen Zugriff, Systemzugriff, Datenzugriff, Übertragung, Eingabe, Sicherheitsaufsicht und Durchsetzung.
5.2 Mitarbeiter von Oracle müssen die Vertraulichkeit personenbezogener Informationen wahren. Zu den Verpflichtungen der Mitarbeiter von Oracle gehören schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarungen, regelmäßige Datenschutzschulungen und Einhaltung der Oracle Richtlinien zum Schutz vertraulicher Informationen.
6. Vorfallmanagement und Meldung eines Verstoßes gegen den Schutz von Daten
6.1 Oracle bewertet und reagiert unverzüglich auf Vorfälle, bei denen ein Verdacht oder Hinweis auf unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten oder unbefugten Umgang mit diesen Daten vorliegt.
6.2 Wenn Oracle Kenntnis von einem Vorfall im Zusammenhang mit Ihren personenbezogenen Daten erlangt und feststellt, dass es sich dabei um einen Sicherheitsverstoß handelt, der zur widerrechtlichen Aneignung oder unverschuldeten oder unrechtmäßigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum Zugriff auf personenbezogene Daten führt, die auf Oracle Systemen gespeichert sind oder anderweitig verarbeitet werden, wodurch die Sicherheit, Vertraulichkeit oder Integrität dieser Daten beeinträchtigt wird, informiert Oracle Sie ohne schuldhafte Verzögerung über einen solchen Verstoß.
6.3 Wenn Informationen zum Verstoß gesammelt werden oder auf eine andere angemessene Weise und im gesetzlich zulässigen Rahmen für Oracle verfügbar werden, stellt Ihnen Oracle zusätzliche maßgebliche Informationen zur Verfügung, die Oracle nach billigem Ermessen bekannt oder verfügbar sind. Sie stimmen zu, dass Sie sich mit Oracle über den Inhalt Ihrer beabsichtigten öffentlichen Erklärungen oder erforderlichen Mitteilungen an die betroffenen Einzelpersonen und/oder über die Mitteilungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden bezüglich jedes solchen Verstoßes abstimmen werden.
7. Unterauftragsverarbeiter
7.1 Sie erteilen hiermit Oracle die Genehmigung, Konzerngesellschaften von Oracle und externe Unterauftragsverarbeiter zu beauftragen, bei der Erbringung der Services behilflich zu sein. Soweit Oracle Konzerngesellschaften von Oracle und externen Unterauftragsverarbeitern Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt, um bei der Erbringung von Services zu helfen, unterliegen solche Unterauftragsverarbeiter dem gleichen Datenschutz- und Sicherheitsniveau wie Oracle gemäß den Bestimmungen Ihres Serviceauftrags. Oracle ist für die Einhaltung der Bestimmungen Ihres Serviceleistungsauftrags durch seine Unterauftragsverarbeiter verantwortlich.
7.2 Oracle führt Listen der Konzerngesellschaften von Oracle und der Unterauftragsverarbeiter, die möglicherweise personenbezogene Informationen verarbeiten. Solche Listen stehen für Sie im Restaurantadmin-Bereich oder über andere für die Services verfügbare primäre Support-Tools bereit. Wenn Sie über beabsichtigte Änderungen an diesen Listen informiert werden möchten, können Sie sich für elektronische Benachrichtigungen anmelden, oder Oracle wird Sie über beabsichtigte Änderungen informieren, wenn kein Anmeldemechanismus verfügbar ist.
8. Grenzüberschreitende Datenübermittlung
8.1 Oracle ist ein globales Unternehmen, das in über 80 Ländern tätig ist, und personenbezogene Daten können nach Bedarf in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag, dem vorliegenden Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore und anderen maßgeblichen auf Ihre Services anwendbaren Datenschutzbestimmungen weltweit verarbeitet werden. Wenn personenbezogene Daten an einen Oracle Empfänger in einem Land übermittelt werden, das kein angemessenes Datenschutzniveau für personenbezogene Daten bietet, ergreift Oracle angemessene Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten, wie etwa die Gewährleistung, dass diese Übermittlungen den Bestimmungen der EU-Standardvertragsklauseln unterliegen, oder die Sicherstellung anderer geeigneter Übertragungsverfahren, wie im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetze erforderlich.
8.2 Soweit ein solcher globaler Zugriff eine Übermittlung personenbezogener Daten beinhaltet, die nach anwendbarem europäischem Datenschutzrecht grenzüberschreitenden Übermittlungsbeschränkungen in außereuropäische Länder unterliegt, die nicht durch einen Angemessenheitsbeschluss abgedeckt sind, unterliegen solche Übermittlungen: (i) den Binding Corporate Rules for Processors oder BCR-P von Oracle (verbindliche interne Datenschutzvorschriften für Auftragsverarbeiter, auch als Oracle Kodex für Auftragsverarbeiter bezeichnet) und (ii) den Bestimmungen von Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) der EU-Standardvertragsklauseln 2021/914 vom 4. Juni 2021.
8.3 Die aktuelle Version der verbindlichen internen Datenschutzvorschriften für Auftragsverarbeiter von Oracle (Oracle Kodex für Auftragsverarbeiter) ist unter: https://www.restaurantlogin.com/data-processing abrufbar und wird per Verweis in den Rahmenvertrag und diesen Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore eingeschlossen. Oracle hat die EWR-Genehmigung für seine verbindlichen internen Datenschutzvorschriften für Auftragsverarbeiter (Kodex für Auftragsverarbeiter) erhalten und wird diese Genehmigung für die Dauer des Rahmenvertrags aufrechterhalten. Übermittlungen an externe Unterauftragsverarbeiter unterliegen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen, die mit den verbindlichen internen Datenschutzvorschriften für Auftragsverarbeiter von Oracle (Oracle Kodex für Auftragsverarbeiter), den Bestimmungen von Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) der EU-Standardvertragsklauseln 2021/914 vom 4. Juni 2021, diesem Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore und dem Rahmenvertrag übereinstimmen.
8.4 Soweit ein solcher globaler Zugriff eine Übermittlung personenbezogener Daten beinhaltet, die grenzüberschreitenden Übermittlungsbeschränkungen nach anwendbarem britischen Datenschutzrecht unterliegen, in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs, die nicht von einem Angemessenheitsbeschluss durch das UK ICO abgedeckt sind, unterliegen solche Übermittlungen: () den Bestimmungen von Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) der EU-Standardvertragsklauseln 2021/914 vom 4. Juni 2021, ergänzt durch das International Data Transfer Addendum zu den Standardvertragsklauseln der EU-Kommission Version B1. 0 (die „IDTA“), die per Verweis in diesen Partnervertrag eingeschlossen sind; und (ii) nach Genehmigung durch das UK ICO die genehmigten UK Binding Corporate Rules for Processors in der Form, die vom UK ICO für die Verwendung in Großbritannien genehmigt und auf den öffentlichen Websites von Oracle veröffentlicht wird. Die IDTA ist in Verbindung mit dem Rahmenvertrag und diesem Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Restaurants eStore zu lesen.
9. Audits und Bewertungen
9.1 Soweit im Rahmen anwendbarer Datenschutzgesetze erforderlich, stellt Oracle Ihnen die Informationen zur Verfügung, die vernünftigerweise nötig sind, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Datenverarbeitungsvertrags für Oracle Restaurants eStore zu demonstrieren.
9.2 Oracle trägt zu solchen Auditbewertungen bei, indem Oracle Ihnen die zur Durchführung der Auditbewertung vernünftigerweise erforderlichen Informationen und Hilfen zur Verfügung stellt, einschließlich aller einschlägigen Aufzeichnungen von Verarbeitungsaktivitäten, die auf die Services anwendbar sind. Wenn der angeforderte Umfang des Audits in einem SOC 1- oder SOC 2-, ISO-, NIST-, PCI DSS- oder einem ähnlichen Auditbericht behandelt wird, der innerhalb der letzten 12 Monate von einem qualifizierten Drittauditor erstellt wurde, und wenn Oracle Ihnen einen solchen Auditbericht mit der Bestätigung überlässt, dass es bei den geprüften Kontrollen keine wesentlichen bekannten Änderungen gegeben hat, dann stimmen Sie zu, die in dem Auditbericht des Drittauditors dargestellten Ergebnisse zu akzeptieren, anstatt eine Auditbewertung der gleichen im Bericht behandelten Kontrollen zu verlangen. Ihr Serviceauftrag kann weitere Auditbestimmungen enthalten.
9.3 Soweit gemäß anwendbaren Datenschutzgesetzen erforderlich, können Sie die Durchführung eines Audits einschließlich einer Inspektion beantragen, indem Sie Oracle eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen, wie im Rahmenvertrag vorgesehen. Um einen Audit anzufordern, müssen Sie Oracle mindestens zwei Wochen vor dem vorgeschlagenen Auditdatum einen detaillierten Auditplan vorschlagen. Der vorgeschlagene Auditplan muss den vorgeschlagenen Umfang, die Dauer und das Anfangsdatum des Audits nennen. Oracle wird den vorgeschlagenen Auditplan überprüfen und Ihnen etwaige Bedenken oder Fragen mitteilen. Oracle wird mit Ihnen kooperativ zusammenarbeiten, um sich innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens auf einen endgültigen Auditplan zu einigen. Das Audit darf in einem Zeitraum von zwölf Monaten nur einmal und während der normalen Geschäftszeiten und vorbehaltlich der vor Ort geltenden Richtlinien und Vorschriften von Oracle durchgeführt werden, und es darf die Geschäftstätigkeit nicht unangemessen beeinträchtigen. Wenn Sie einen Dritten mit der Durchführung des Audits beauftragen möchten, ist der Drittauditor von den Vertragsparteien einvernehmlich zu vereinbaren, und er muss eine für Oracle akzeptable schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen. Nach Abschluss des Audits stellen Sie Oracle eine Kopie des Auditberichts zur Verfügung, der gemäß den Bestimmungen des Vertrags mit Oracle als vertrauliche Informationen eingestuft ist.
10. Löschung oder Rückgabe personenbezogener Daten
Sofern nicht in einem Auftrag über Services anders angegeben oder gesetzlich anderweitig geregelt, gibt Oracle bei Beendigung der Services alle verbliebenen Kopien Ihrer personenbezogenen Daten in Systemen oder Leistungsumgebungen von Oracle zurück oder löscht sie.
11. Gesetzliche Anforderungen
11.1 Oracle ist unter Umständen gesetzlich verpflichtet, Zugriff auf personenbezogene Daten zu gewähren, z. B. um einer Vorladung oder einem anderen Rechtsverfahren nachzukommen oder um auf Aufforderungen staatlicher Stellen wie unter anderem öffentlichen und staatlicher Stellen zum Schutz der nationalen Sicherheit und/oder der Strafverfolgung zu reagieren.
11.2 Oracle informiert Sie unverzüglich über Anfragen zur Gewährung von Zugang auf personenbezogene Daten, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.